Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2013 - 19 Ca 2119/13 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. September 2013 - 19 Ca 2119/13 (https://dejure.org/2013,65068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,65068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2013 - 19 Ca 2119/13
- LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13
Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt …
Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. September 2013, 19 Ca 2119/13 teilweise abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch am 5. September 2013 verkündetes Urteil, 19 Ca 2119/13, abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2013, 19 Ca 2119/13,.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2013, 19 Ca 2119/13, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.